• Wenn das Gasgerät anpassbar ist, entstehen dem Eigentümer keine unmittelbaren Kosten für die Erhebung und Anpassung seiner Gasgeräte.
• Die Kosten für die Erdgasumstellung werden zunächst durch den Netzbetreiber übernommen und später über die Netzentgelte auf alle Erdgaskunden in Deutschland verteilt (ausgenommen hiervon sind Kosten für Wartung, Reparatur oder Geräteaustausch. Diese sind vom Geräteeigentümer zu tragen).